Nutzungsbedingungen
Version 1.0
für die Nutzung der Demo der addHelix-Applikation Road zur Verfügung gestellt von
Axians ICT Austria GmbH
Hafenstraße 2a
A-4020 Linz
Präambel
Axians betreibt die Plattform „addHelix“. Hierbei handelt es sich um eine zentralisierte Bereitstellung in der Form von Webservices zur eigenständigen Entwicklung und Bereitstellung kartengestützter Anwendungen und Dienste (der „Dienst“). Des Weiteren stellt „addHelix“ umfassende, ausgereifte webbasierte Anwendungen zur Verfügung, die vielfältige logistische Geschäftsfälle abbilden. Darunter den addHelix Web-App Road. Mit Hilfe von Road werden umfassende Dispositionsfunktionalitäten für den Güterverkehr abgebildet. Die wesentlichen technischen Merkmale der Plattform sind auf der Internetseite (www.addhelix.com) beschrieben.
1. Leistungsgegenstand
1.1 | Axians stellt dem Interessenten einen kostenfreien Zugang zu einer Demonstrationsversion von Road der addHelix Plattform zur Verfügung. Mit diesem Zugang kann der zuvor von Axians autorisierte Nutzer*in eine Testung des Funktionsumfangs und des User Interface durchführen. Ziel der Demonstration ist es der Nutzerin oder der Nutzer eine Entscheidungsbasis für die operative Nutzung von Road zu geben. |
1.2 | Nicht im Leistungsumfang der Demo enthalten ist die Abwicklung operative Aufträge der Nutzer*innen. |
1.3 | Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer und nicht an Private oder Verbraucher. |
2. Nutzungsrechte des Nutzer*innen
2.1 | Für die Dauer der Nutzung der Demonstrationsversion stellt Axians der Nutzerin oder dem Nutzer ein einfaches, unübertragbares, nicht ausschließliches Recht zum Gebrauch der proprietären Software für die im Rahmen einer Testung vorgesehenen Zwecke zur Verfügung. |
2.2 | Dieses Nutzungsrecht darf nur von natürlichen Personen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auf Basis einer durch Axians durchgeführten Authentifizierung ausgeübt werden. |
2.3 | Die Nutzerin oder der Nutzer ist nicht zur Dekompilierung der Software berechtigt. |
2.4 | Axians trifft, was die verwendeten Inhalte betrifft, keinerlei Sorgfalts-, Schutz oder Warnpflicht im Zusammenhang mit der rechtmäßigen Nutzbarkeit der Demo. Axians ist jedenfalls nicht dazu verpflichtet, die von Nutzer*innen im Rahmen der Testung auf der IT-Infrastruktur von Axians gespeicherten Inhalte auf ihre Rechtskonformität hin zu überprüfen. Die Nutzerin oder der Nutzer garantiert über die entsprechenden Rechte an den Inhalten zu verfügen und hält Axians in diesem Zusammenhang verschuldensunabhängig schad- und klaglos. |
3. Pflichten der Nutzer*innen
3.1 | Die Nutzerin oder der Nutzer kann die Webservices der addHelix Plattform im Zusammenhang mit Road als Demonstrationsvariante testweise nutzen. |
3.2 | Die Nutzerin oder der Nutzer verpflichtet sich die Lösung nicht zur Erledigung operativer Aufträge einzusetzen. |
3.3 | Die Nutzerin oder der Nutzer verpflichtet sich die Nutzung gemäß den Anweisungen von Axians durchzuführen. |
3.4 | Die Nutzerin oder der Nutzer ist für alle Daten, die er selbst einpflegt, verantwortlich. |
3.5 | Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet geeignete Vorkehrungen zu treffen, um eine rechtswidrige Nutzung oder den Missbrauch der Demonstrationsinstanz zu vermeiden. Er hält Axians verschuldensunabhängig schad- und klaglos für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung durch von ihm beaufsichtigte Personen. |
4. Sicherheitsrichtlinien
4.1 | Jede Verletzung der System- und Netzwerksicherheit ist einer Vertragsverletzung gleichzusetzen, für die Nutzer*innen zivilrechtlich haften. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen haften Nutzer*innen auch strafrechtlich. |
4.2 | Axians behält sich vor gegenüber den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Anzeige zu erheben. |
4.3 | Besonders aber nicht ausschließlich folgende Handlungen stellen eine Vertragsverletzung dar a. Unerlaubter Zugriff oder unerlaubte Benutzung von Daten, System oder Netzwerkelementen b. Unautorisierte Prüfung der Verwundbarkeit der System- oder Netzwerkkomponenten (z.B. Scanning) c. Der Versuch Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmaßnahmen zu durchbrechen d. Unerlaubte Überwachung des Datenverkehrs ohne entsprechende Genehmigung von Axians (z.B. Sniffing) e. Weitergabe von Passwörtern oder anderer Identifikationsparameter an Dritte f. Zugang für nicht autorisierte Dritte ermöglichen. Darunter fallen auch alle Personen, die nicht direkt bei Nutzer*innen angestellt sind. |
5. Authentifizierung, Autorisierung
5.1 | Für die Nutzung der Demo setzt Axians auf eine Authentifizierung von Nutzer*innen. |
5.2 | Vor der ersten Nutzung ist eine Anmeldung erforderlich. |
5.3 | Die Anmeldung wird durch Axians geprüft und bei positiver Entscheidung freigeschalten. |
5.4 | Durch die Anmeldung entsteht kein Anspruch auf die Nutzung der Demo. |
6. Geistiges Eigentum
6.1 | Alle Rechte an bestehendem oder bei der Nutzung entstehendem geistigem Eigentum verbleiben bei Axians. |
6.2 | Darunter fallen insbesondere aber nicht ausschließlich der Quellcode, alle Logos, Farbgestaltungen, Designs und Prozessabläufe. |
7. Geheimhaltung, Datenschutz
7.1 | Axians und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieser Nutzung zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung so lange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht. |
7.2 | Axians beachtet bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Nutzer*innen die geltenden europäischen und österreichischen Regelungen. Genauere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden. |
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 | Axians übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die einwandfreie Funktion und Verfügbarkeit der Demonstrationsinstanz. |
8.2 | Axians übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte und Eingriffe Dritter (z.B. Computerviren, unbefugte Veränderungen, Versendung von Nachrichten) |
8.3 | Axians übernimmt keine Verantwortung für eine gegen diese Nutzungsbedingungen erfolgte operative Nutzung der Demoinstanz. |
8.4 | Axians übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Nutzerin oder dem Nutzer durch Datenverlust oder fehlenden Zugang zur Demoversion entstehen. |
8.5 | Die Nutzerin oder der Nutzer haftet gegenüber Axians für sämtliche Schäden (inkl. mittelbarer Schaden, Folgeschaden, entgangener Gewinn), die auf eine Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind. |
9. Verfügbarkeit
9.1 | Es handelt sich bei der zur Verfügung gestellten Lösung um eine Demoinstanz zur ausschließlichen Verwendung für Testzwecke. |
9.2 | Es besteht kein Anspruch von Nutzer*innen auf Verfügbarkeit. |
9.3 | Die Demoinstanz wird durch häufige unangekündigte Wartungsfenster optimiert. |
9.4 | Bei Rückfragen zur Verfügbarkeit wenden Sie sich bitte direkt an Axians über die addHelix Website www.addhelix.com. |
10. Kosten
10.1 | Die Nutzung der Demonstrationsversion wird von Axians kostenfrei zur Verfügung gestellt. |
10.2 | Sollten den Nutzer*innen durch über die von Axians zur Verfügung gestellten Inhalte hinaus Kosten entstehen, hat er diese selbst zu tragen. |
11. Laufzeit und Beendigung
11.1 | Die Nutzung beginnt nach der Authentifizierung und Freischaltung durch Axians auf Basis der Anmeldung der Nutzer*innen. |
11.2 | Die Nutzung endet, sobald die Demoinstanz durch Nutzer*innen für einen Zeitraum von 60 Tagen verwendet wurde. |
11.3 | Axians behält sich vor die Nutzung zu jedem Zeitpunkt einseitig zu beenden und den Zugang der Nutzer*innen zu sperren. |
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 | Die Vereinbarung unterliegt in Ihrer Gesamtheit österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. |
12.2 | Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. |
13. Sonstige Bedingungen
13.1 | Änderung und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis. |
13.2 | Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung sich als rechtsunwirksam oder nicht durchführbar erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen durch wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommen. Vorstehendes gilt entsprechend für den Fall einer Lücke. |
14. Copyright
14.1 | Der Inhalt dieses Dokuments ist rechtliches und geistiges Eigentum der Axians ICT Austria GmbH und darf weder ganzheitlich noch auszugsweise verwendet werden. |